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Einschulung

Was müssen Eltern bei der Einschulung beachten?

Das letzte Kindergartenjahr beginnt und so langsam rückt das Thema Einschulung in den Fokus. So manche Familie überlegt dann, wie das Kind in der Schule angemeldet und welche Termine und Fristen dabei beachtet werden müssen?


Termine und Fristen: Stichtag Einschulung

Mit dem 6. Geburtstag wird ein Kind in Deutschland schulpflichtig. Dabei gibt es in jedem Bundesland Stichtage, die genau festlegen, wann das Kind frühestens eingeschult werden kann. Das heißt, liegt der 6. Geburtstag vor dem jeweiligen Stichtag, dann ist die Einschulung für das folgende Schuljahr vorgesehen. Wird das Kind hingegen erst nach dem Stichtag sechs Jahre alt, dann muss es unter Umständen noch fast ein Jahr bis zur Einschulung warten.

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Doch es gibt auch Ausnahmen. Diese sind jedoch von der individuellen Entwicklung des Kindes abhängig und bedürfen daher eines ärztlichen Attestes.


Weitere Infos bei uns: Ablauf der Einschulung, Geschenke zur Einschulung, Schultüte, Was kommt in die Schultüte, Schulranzen / Schultasche.


Folgende Stichtage zur Einschulung gibt es in den Bundesländern:

30. Juni: Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein


1. August: Thüringen


30. September: Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen, NRW


31. Dezember: Berlin


Die Einschulungsuntersuchung

Die ärztliche Untersuchung zur Schulreife eines Kindes ist obligatorisch und wird – je nach Bundesland – entweder direkt im Kindergarten oder beim Amtsarzt durchgeführt.


Die Einschulungsuntersuchung soll eventuelle Entwicklungsdefizite aufdecken, wie zum Beispiel bei der Hör- und Sehfähigkeit, in der Sprachentwicklung sowie in der Grob- und Feinmotorik. Auf der Basis der Untersuchungsergebnisse gibt der Arzt dann eine schriftliche Empfehlung (Attest), die der Schule vorgelegt werden muss.


Anmeldung in der Schule: Wie geht das?

Der Zeitpunkt für die Anmeldung in der Schule ist ebenfalls abhängig von der länderspezifischen Schulordnung. Dabei fordern manche Bundesländer schon ein Jahr vor der Einschulung eine Anmeldung, um eventuelle vorschulische Fördermaßnahmen bis zum Zeitpunkt der Einschulung noch durchführen zu können. Auskunft über den jeweiligen Anmeldetermin gibt das zuständige Kultusministerium.

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In der Regel erhalten alle Eltern, deren Kinder für das folgende Schuljahr schulpflichtig werden, eine Einladung zur Anmeldung vom Schulamt der Stadt. Darin sind auch alle Schulen, in denen das Kind aufgrund seines Wohnortes angemeldet werden kann, aufgeführt. Zur Anmeldung in der Schule sollten diese Dinge mitgebracht werden:


  • Ausweis der Eltern (Kopie und Vollmacht des Partners, wenn er nicht persönlich anwesend sein kann)
  • Ausweis des Kindes
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis über die Schuleingangsuntersuchung
  • Gegebenenfalls Scheidungsurkunde und Sorgerechtsbeschluss


Im persönlichen Gespräch mit der Schulleitung werden dann vor allem organisatorische Fragen, wie diese, geklärt:


  • Welcher Religionsunterricht soll besucht werden?
  • Möglichkeiten der nachschulischen Ganztagsbetreuung?
  • Welche Schulbücher unterliegen der Eigenanschaffung?


Ungefähre Termine für die Anmeldung nach Bundesland


  • Baden-Württemberg: März des Einschulungsjahres
  • Bayern: April des Einschulungsjahres
  • Berlin: Oktober/November des Vorjahres
  • Brandenburg: Februar des Einschulungsjahres
  • Bremen: Januar des Einschulungsjahres
  • Hamburg: Januar des Einschulungsjahres
  • Hessen: März/April des Vorjahres
  • Mecklenburg-Vorpommern: Dezember des Vorjahres
  • Niedersachsen: April/Mai des Vorjahres
  • NRW: November des Vorjahres
  • Rheinland-Pfalz: September des Vorjahres
  • Saarland: Februar des Einschulungsjahres
  • Sachsen-Anhalt: Februar/März des Vorjahres
  • Schleswig-Holstein: Schulen teilen die Termine jeweils mit
  • Thüringen: Dezember des Vorjahres

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